Staplerschein

Ausbildung Flurförderzeuge (Stapler)

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an den Fahrer, daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor, mit deren Abschluss der sogenannte Flurfördermittelschein erworben werden kann.
Mit dieser oft auch als „Staplerschein“ bezeichneten Qualifikation soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.

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Inhalte

  • Rechtsgrundlagen
  • Voraussetzungen für den Erwerb des Staplerscheins
  • Die Staplerschein-Ausbildung
  • Allgemeine Ausbildung – Theorie
  • Allgemeine Ausbildung – Praxis
  • Allgemeine Ausbildung – Abschlussprüfung
  • Qualifikation der Ausbilder
  • Wo kann der Staplerschein gemacht werden?
  • Staplerschein Kosten
  • Linkliste Staplerschein

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (ehemals BGV D 27): Demnach darf ein Unternehmer „mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand“ nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.