Motorrad Ausbildung

Mit dem Motorradführerschein fängt ein anderes Leben an.

Motorradfahren ist ein schöner Freizeitsport, der von immer mehr Menschen betrieben wird. Wer Wert auf Qualität, Sicherheit und Kompetenz legt, ist bei uns richtig.

Unsere Fahrlehrer haben ihr Hobby zu ihrem Beruf gemacht und begleiten dich mit unserem eigenem Motorrad. Begeistert und durch ständige Weiterbildungen, Hüft Tour und geführten Touren, sind hier echte Profis am Werk.

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Kleidung

Das Tragen von kompletter Fahrerausstattung während der Ausbildung ist für uns selbstverständlich. Helme, Jacke, Hose und Stiefel.

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Rabatt

Bis zu 40 % Rabatt bei der Kleidung und Ausrüstung können wir unseren Fahrschülern bieten.

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Unterstützung

Wir unterstützen jeden Fahrschüler bei der richtigen Auswahl und Kauf der Kleidung.

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Sicherheit

Sicherheit und Kompetenz stehen bei uns an erster Stelle.

Klasse A

Kraftrad mit mehr als 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht mehr als. 0,2 kW/kg. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; Dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur praktische Prüfung notwendig.

Mindestalter Krafträder: 24 (Direkteinstieg)
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Klasse A2

Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4.

Mindestalter: 18
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Wer die Klasse A1 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A2 nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A2 gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Klasse A1

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) /dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Kraftrad bis zu 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einen Hubraum von mehr als 50 cm⊃3;und mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Mindestalter: 16
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder /zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge

  1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
    – Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,
    – Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
  2. Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
    – Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.
    – Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,
    – Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,
    – bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).
Bike to Bike

Begleitfahrzeuge – Bike to Bike Ausbildung.

Die Bike to Bike Ausbildung ist eine hervorragende Ausbildungsmethode um Fahrschülern Übungen optimal vorzumachen und beibringen zu können. Die vorgemachten Übungen werden besser verinnerlicht und die Fahrschüler können Ihre Kenntnisse leichter in der Praxis umsetzen.

Eintragung der Schlüsselzahl 80

Fahrerlaubnisklasse A mit Eintragung der Schlüsselzahl 80

Wichtig für alle Motorradinteressierten zwischen 21 und 24 Jahren – der Führerschein Klasse A mit der Schlüsselzahl 80.

Hierbei hast Du die Möglichkeit im Alter zwischen 21 und 24 Jahren den Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 zu machen.
Dein Gewinn: Die stufenweise Ausbildung von Klasse A2 auf Klasse A entfällt! Mit 24 Jahren erhältst du automatisch – ohne weitere Praxisprüfung – die Erlaubnis, Krafträder der Klasse A zu fahren. Vorher darfst Du Krafträder der Klasse A2 fahren.

Die Grundfahraufgaben:

1. Die Bremsaufgabe mit höchstmöglicher Verzögerung
Ausgangsgeschwindigkeit 50 km/h, ab einem bestimmten Punkt bremsen ohne Ausbrechen der Maschine und ohne blockierendem Hinterrad.

2. Stop and Go
Anfahren und anhalten, jeweils zwei mal mit dem linken und rechten Fuß.

3. Kreisfahrt
Halbkreis 4,5m, leichte Schräglage sollte erkennbar sein.

4. Slalom 4 x 7 Meter

mit ca. 30 km/h, im zweiten Gang, mit Lenkimpuls einlenken.

5. Großer Slalom

Großer Slalom, mit ca. 30 km/h im 2. Gang, keine Lastwechsel, mit Lenkimpulsen einlenken.

6. Slalom Schrittgeschwindigkeit

Slalom mit schleifender Kupplung im ersten Gang fahren (Schrittgeschwindigkeit)

7. Ausweichen ohne Bremsen

Ausgangsgeschwindigkeit ca. 50 km/h, mit gezogener Kupplung.

8. Auweichen mit Bremsen

Ausgangsgeschwindigkeit ca. 50 km/h, ca. 8m vor dem Hindernis bremsen, mit gelöster Bremse und ohne Gas

Mindestens durchgeführt werden müssen:
Die Bremsaufgabe mit höchstmöglicher Verzögerung
Slalom 4 x 7m
Ausweichen mit und ohne Abbremsen

Alternativ
Stop and Go
Kreisfahrt (4,5m Halbmesser)
Schrittgeschwindigkeit
Langer Slalom 4 x 9 m und 2 x 7 m

Summe der zu fahrenden Grundaufgaben: 6

Anmeldung Motorrad-Ausbildung

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Kontakt

Mobil: 0176 - 830 20 492

info@fahrschule-toelle.de