beschleunigte Grundqualifikation
Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken (also auch Werkverkehr) müssen eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu können. Das bedeutet, dass ausschließlich Fahrer, die nach dem 10.09.2008 (Personenverkehr) bzw.10.09.2009 (Güterverkehr)einen Führerschein (C1, C oder D1, D) erwerben, eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erfolgreich absolvieren
müssen. Welche Qualifikation Busfahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem Stichtag 10. September 2008 erteilt worden ist, fallen unter die „Besitzstandregelung”. Besitzstand bedeutet in diesem Falle, dass diese Busfahrer keine Grundqualifikation erwerben müssen.
Für Lkw-
Seit der Änderung des BKrFQG im Mai 2011 gilt die Besitzstandregelung bundeseinheitlich auch für diejenigen Bus-
Ausbildungsumfang
Die beschleunigten Grundqualifikation ist eine Schulung von 140 Stunden.
130 Stunden (a 60 Minuten) Theorie
10 Stunden (a 60 Minuten) praktisches Fahren
Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme
Für die Förderung beruflicher Weiterbildung
Maßnahmennummer: M-03593-19444